Konditionen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen.

 

Grundversicherung

Wenn eine psychologische Psychotherapie von Hausärzt*innen / Psychiater*innen angeordnet wird, kann sie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Für Anordnungen können Sie gern Frau Dr. med. Dipl.-Psych. V. Breitler-Voigt, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH kontaktieren.

Weitere Informationen

 

Zusatzversicherung

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte, ob und in welchem Umfang die Versicherung sich an den Kosten für eine Psychotherapie beteiligt und ob es eine Überweisung durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt braucht.

 

Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selber bezahlen, falls Sie keine Abwicklung über die Krankenkasse wünschen.

Die Kosten für eine psychologische Beratung können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, sondern müssen selber getragen werden.

Das Honorar für Zusatzversicherte und Selbstzahlende beträgt 160 Franken für eine Sitzung von 50 Minuten. 

 

Die Abrechnungsart werden wir am Anfang der Behandlung klären und vereinbaren. 

 

Falls Sie verhindert sind, können Sie die Sitzung bis 24 Stunden vor Sitzungsbeginn absagen. Die rechtzeitig abgesagte Sitzung wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden vollumfänglich privat verrechnet.